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Eva-Maria Kinzel
Sonnenstr. 12
87561 Oberstdorf      

Tel.  +49 (0) 8322-606804
Fax   +49 (0) 8322-606824
E-Mail: eva.kinzel@kreuzfahrten-kinzel.de
Home: www.golfurlaube.de
http://www.reiseservice-kinzel.de/

Ust-IdNr.: DE240449105
nicht im Handelsregierter registriert
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Eva-Maria Kinzel (Anschrift wie oben) ****

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AGB

Für Reisen die KINZELREISEN als Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und KINZELREISEN nach der Nummer III, IV,V und VI dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den §§ 651 a) ff. BGB.  

KINZELREISEN tritt  als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge, Bahnpassagen, Fährpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremdveranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Deilmann, Hapag Lloyd Kreuzfahrten, NCL usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter , der Fluggesellschaften, Fährgesellschaften, Kreuzfahrtgesellschaften, Mietwagenfirmen und Hotelgesellschaften wird insoweit verwiesen. " KINZELREISEN " handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.

I.Vertragsabschluß
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung, eine sonstige touristische Einzelleistung oder Pauschalreise zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten Buchung durch unseren " KINZELREISEN " kommt zwischen Ihnen und " KINZELREISEN" ein Vertrag zustande. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Entgegennahme durch uns gebunden. Nach und vor Entgegennahme der Buchung durch " KINZELREISEN " gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.
Die Annahme des Buchungsauftrages durch " KINZELREISEN " kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.
Die vertragliche Pflicht von "  KINZELREISEN " ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen und Pauschalreisen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von " KINZELREISEN".


II. Zahlungen
IIa. Bei allen von " KINZELREISEN " vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung kann kein Versand der Reiseunterlagen erfolgen.
Für die Höhe der Anzahlung, die Fälligkeit der Zahlungen, sowie die Zahlungsart sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter massgebend

IIb. Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung.
Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn-. und Feiertagen).
Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen.
Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets oder nach Angabe akzeptiert werden.
Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben.Die zusätzlichen Gebühren werden in Rechnung gestellt.
" KINZELREISEN " behält sich vor, die Reiseunterlagen per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 40,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

IIc.Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.

IId. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann " KINZELREISEN " die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren.
Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Ia. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
" KINZELREISEN " ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei " KINZELREISEN " vereinnahmten Stornogebühren von dem Anmelder ersetzt zu verlangen. Zusätzlich berechnet " KINZELREISEN " für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:
a) Vermittlung von Linienflügen
aa) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 30,00 EUR
ab) Vermittlung zu Sondertarifen
- vor Flugscheinausstellung: 30,00 EUR
- nach Flugscheinausstellung: 50,00 EUR
ac) Vermittlung von Charterflügen: 30,00 EUR
b) anderen Leistungen
aa) Hotels
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 30,00 EUR pro Hotel/Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 30,00 EUR pro Hotel/Buchung plus Preis für eine Übernachtung
- bei Nichtantritt der Leistung: 100 % des Preises für Hotel/Buchung
ab) Mietwagen
2. bis 1 Tage vor Reiseantritt: 30,00 EUR pro Buchung
- ab dem Tag des Reiseantritt: 50,00 EUR pro Buchung

c)   Veranstalter KINZELREISEN  Eigenveranstaltungen

I. bei allen von " KINZELREISEN " veranstalteten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung kann kein Versand der Reiseunterlagen erfolgen.
a) Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist bei Buchung (gegen Aushändigung des Sicherungsscheines bei Pauschalreisen) innerhalb Europas zu entrichten. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Antritt zu entrichten.
b) Anzahlung bei Reisen ausserhalb EURO Zone  50% des Reisepreises bei Buchungsabschluss, Restzahlung bis 30.Tage vor Reiseantritt.
II. bei Reisen, die vom KINZELREISEN selbst veranstaltet werden, kann der Kinzel Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person

- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 %
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 35% des vereinbarten Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 % des vereinbarten Reisepreises
- 6. - 3.Tag vor Reisebeginn: 95 % des vereinbarten Reisepreises
- ab 2 Tage vor Reiseantritt 100% des vereinbarten Reisepreises


Gruppenreisen:
bis 42. Tage vor Abreise 25%
bis 35. Tage vor Abreise 35%
bis 28. Tage vor Abreise 70%
bis 15. Tage vor Abreise 90%
ab 14. Tag oder Nichtantritt der Reise 100%

Golf-Rundreisen:
bis 42. Tage vor Abreise 40 %
bis 35. Tage vor Abreise 55%
bis 29. Tage vor Abreise 80 %
bis 15. Tage vor Abreise 90%
ab dem 14. Tag 100%

Sonderregelung Greenfee : 100% Stornokosten
Nicht genutzte Greenfees können nicht erstattet werden.

Stornokosten-Sonderreglung Golfschule Costa Adeje:
ab dem 7. Tag den vollen Kursbetrag, es sei denn es wird eine Ersatzperson gestellt.
In diesem Fall fälllt lediglich eine Umbuchungsgebühr von 25 Euro an.

d)  Umbuchungen
KINZELREISEN behält sich vor, dem Kunden alle dem KINZELREISEN bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 30,00 EUR pro Person in Rechnung zu stellen.
Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden / Reisenden vorbehalten.
KINZELREISEN bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

III. Versicherungen
Insolvenzschutzversicherung KINZELREISEN bei der Zuricher-Versicherungs AG
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist,
dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters
der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB).
Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Zuricher-Versicherungs AG abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.

Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw.
Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes 

IV. Leistungs- und Preisänderungen

Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Nonstop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten.
Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen.
In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit " KINZELREISEN " geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen" KINZELREISEN " für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.
Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen.
Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von " KINZELREISEN " an den Kunden weitergeleitet.
Für den Fall, dass die Preiserhöhung 5 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weiter gehende Ansprüche bestehen nicht.

V. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft.
Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. " KINZELREISEN " haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende " KINZELREISEN " mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass " KINZELREISEN " die Verzögerung zu vertreten hat.

VI. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet KINZELREISEN " nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.

VIa. Haftung bei Reisevertrag
Abweichend von der Nummer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der  KINZELREISEN in den Fällen, in denen er als Reiseveranstalter gilt:
1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.

KINZELREISEN haftet nicht für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung von KINZELREISEN bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, vom KINZELREISEN nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, KINZELREISEN aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn:
a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder KINZELREISEN noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.
Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet KINZELREISEN dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die KINZELREISEN zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.
Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei dem KINZELREISEN geltend zu machen.

VII. Anerkennung
Mit der verbindlichen Buchung bei " KINZELREISEN " werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

VIII. Rechtswirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

IX. Gerichtsstand

Der AnmeIdende / Reisende kann den Reisevermittler/Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers /Reiseveranstalters gegen den AnmeIdenden / Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers/Reiseveranstalters maßgebend.

Haftungsausschluss

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